Seit dem 13. Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht für Maklerverträge. Die Rechtsprechung geht davon aus, das Maklerverträge zu behandeln sind wie zB. der Kauf eines Buches im Internet. Demnach sieht der Käufer die zu kaufende Immobilie vor Vertragsabschluss nicht, der Mieter besichtigt die Wohnung nicht usw…
Wir haben dies nicht zu werten, müssen es aber umsetzen ???? …
Warum das Widerrufsrecht für Maklerverträge
Maklerverträge fallen unter dieses Gesetzt, da es sich auf Verträge bezieht, welche durch Briefwechsel, E-Mails oder Telefonate angebahnt werden. Die Kontaktierung des Maklers erfolgt im Zeitalter des Internets nunmal genau auf diesem Wege.
Wieso wird per Telefon ein Maklervertrag geschlossen ?
Ein Miet- oder Kaufinteressent meldet sich ebenso wie ein Vermieter oder Verkäufer telefonisch oder per Email auf die Online-Werbung des Maklers. Bittet er beispielsweise um konkrete Informationen, Besichtigungstermine usw. bittet er um das Tätigwerden des Maklers und nimmt damit ein konkretes Angebot zur Immobilienvermittlung in Anspruch kommt dieses einem Vertragsabschluss gleich. Trotzdem wird in der Regel ein schriftlicher Vertrag geschlossen … wie übrigens vom Gesetzgeber auch gefordert…
Entstehen dadurch Kosten für den Anfragenden ?
Grundsätzlich NEIN. Soweit nichts anderes vereinbart ist arbeitet der Makler auf Erfolgsbasis… Erst wenn es auf Grund der direkten Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Provision fällig.
Was bedeutet das Ganze ?
Verträge müssen nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Sie kommen oft durch gegenseitiges Einvernehmen zustande. Da dieses vielen Verbrauchern nicht bewusst war, sind sie nun darüber zu belehren, dass Ihnen auch bei diesen Verträgen ein Widerrufsrecht zusteht. Dem Verbraucher wird eindeutig aufgezeigt, dass die erfolgreiche Tätigkeit eines Maklers mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten aber nur bei Abschluss eines Miet-oder Kaufvertrages anfallen.
Was heißt das für die Praxis ?
Will der Makler seine Erfolgsprovision nicht gefährden, kann er konkrete Schritte für seinen Vertragspartner erst nach Ablauf des Widerrufsrechts unternehmen. Er könnte also Besichtigungen erst frühestens nach 14 Tagen vereinbaren, Termine mit Kaufinteressenten erst nach 14 Tagen vornehmen, Objektadressen erst nach 14 Tagen nennen und so weiter. Ein schnelles, unkompliziertes, kundenfreundliches Arbeiten wird damit verhindert.
Wie kann der Makler trotzdem die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen ?
Das Widerrufsrecht des Kunden darf und soll nicht beschnitten werden.
Will der Kunde , dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist aktiv tätig wird, also mit ihm Besichtigungen durchführt, sein Objekt bewertet , Kauf- oder Mietinteressenten kontaktiert, diese nachweist usw. muss der Maklerkunde selbst tätig werden.
Er muss den Makler schriftlich auffordern (Brief, Email, Fax) dass dieser sofort , vor Ablauf des 14 tägigen Widerrufsrechts mit seiner Arbeit beginnen soll.
Auch in diesem Fall wird eine Vergütung des Maklers nur dann fällig, wenn durch seine Tätigkeit ein wirksamer Kauf – oder Mietvertrag geschlossen wird.
Hier noch einmal ein offizieller Text inkl. Verzichtserklärung.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Immodrom GmbH & Co KG
Planetenweg 79
39118 Magdeburg
Tel.: 0391/6239003
fax: 0391/6239268
mail.: info@immodrom.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Formulierungsvorschlag des IVD (Immobilienverband Deutschland) für die Erklärung zur sofortigen Tätigkeit:
Getrennte Erklärungen des Verbrauchers
„Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).
Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).“
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Fragen.